Kostenerstattung durch Ihre Pflegekasse

Unsere Mission ist es,
Ihr Leben zu stärken.

Unsere Mission ist es, Ihr Leben zu stärken.

Wir unterstützen Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Leben.

Kostenerstattung durch Ihre Pflegekasse

Unsere Mission ist es, Ihr Leben zu stärken.

Unsere Mission ist es, Ihr Leben zu stärken.

Wir unterstützen Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Leben.

Kostenerstattung

Bei bestehender Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) werden die Kosten grundsätzlich von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Wir rechnen unsere Leistungen dabei direkt mit den Kassen ab.
Selbstverständlich ist auch eine Privatabrechnung möglich.

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Der Betrag ist zweckgebunden für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder Pflegepersonen.
Er kann unter anderem für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Nicht verbrauchte Leistungen können noch bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Umwandlung von Pflegesachleistungen nach §45a SGB XI ab Pflegegrad 2

Durch die Umwandlung von bis zu 40 % der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen steht neben dem Entlastungsbetrag ein zusätzliches monatliches Budget zur Verfügung. Das zusätzliche Budget ist Zweckgebunden und kann ausschließlich für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Das zusätzliche Budget beträgt je nach Pflegegrad zwischen 304,40 Euro und 880,00 Euro pro Monat.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI und Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI ab Pflegegrad 2

Ist Ihre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten von bis zu 1.612 Euro und für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr. Das Budget kann um noch nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 Euro erhöht werden.
Während bei der regulären Verhinderungspflege das Pflegegeld um 50% gekürzt wird, kann die stundenweise Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden.

Wissenswertes zum Thema Kostenerstattung

Die Leistungen nach dem SGB XI gelten sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Pflegebedürftige sowie für Pflegebedürftige die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge des Bundes und der Länder haben.
Wunschgemäß behalten wir Ihr Budget im Blick, um private Zuzahlungen möglichst zu vermeiden.
Für Selbstzahler gilt: Im Rahmen der Einkommensteuer wird eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr gewährt.